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AZAV

Wir sind zugelassener Träger der Arbeitsförderung nach
§178 des Dritten Sozialgesetzbuch und §2 der Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung (AZAV)

Header-Foto: Ausschnitt des AZAV-Zertifikats

Berufliche Bildung stärkt uns

Wir sehen es als unsere Aufgabe den Menschen mit Behinderung nicht nur im Bereich der beruflichen Bildung sondern auch bei der Stärkung von Individual-, Sozial- und Fachkompetenzen entwicklungsziel-orientiert zu begleiten. 

Nach den Vorgaben der Bundesagentur für Arbeit durch die HEGA (Handlungsempfehlung und Geschäftsanweisung) ist seit dem 01.01.2013 aufgrund von gesetzlichen Vorgaben auch die AZAV (Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung) ergänzend für die Trägerzulassung des Berufsbildungsbereiches in Werkstätten erforderlich.

Das AZAV-Zertifikat ist somit gesetzliche Voraussetzung, um von den Agenturen für Arbeit geförderte Maßnahmen anbieten und durchführen zu können.

Wir haben das Audit zur AZAV-Zertifizierung erfolgreich abgeschlossen. Eine berufliche Bildung im Eingangsverfahren und Berufbildungsbereich der Werkstatt ist somit entsprechend der gesetzlichen Vorgaben möglich.

Prüfzeichen: Zugelassener Träger nach dem Recht der Arbeitsförderung

Wir sind zugelassener Träger der Arbeitsförderung nach §178 des Dritten Sozialgesetzbuch und §2 der Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung (AZAV) 


Kontaktdaten

Leitung Sozialdienst und Berufsbildungsbereich
Magda Elsinghorst
Büngern-Technik
Stangenkamp 2
46414 Rhede-Büngern

Telefon: +49 2872 9288-140
Telefax: +49 2872 9288-2240
E-mail: magda.elsinghorst@buengern-technik.de

Info-Download

 Zertifikat: Zugelassener Träger nach dem Recht der Arbeitsförderung